Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Letzte Aktualisierung: 3. Februar 2025
1. Geltungsbereich
1.1
DataSolvio, Birkenallee 22a, 82349 Pentenried, Deutschland (nachfolgend "DataSolvio") bietet Geschäftskunden eine Anwendung, mit der sie ihr Datenschutzmanagement im Unternehmen zentral und effizient verwalten können.
1.2
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt) gelten für alle Verträge, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung zwischen DataSolvio und ihren Geschäftskunden im Zusammenhang mit den von DataSolvio angebotenen Anwendungen geschlossen werden.
1.3
Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn DataSolvio ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn DataSolvio in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden mit der vorbehaltlosen Ausführung der Leistung beginnt.
2. Definitionen
Die in diesen AGB verwendeten großgeschriebenen Begriffe haben die in Anlage 1 dargelegte Bedeutung.
3. Vertragsgegenstand, Vertragsschluss, Änderungen der AGB
3.1
Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung der vom Kunden bestellten und im Angebot vereinbarten Anwendungen sowie die Erbringung sonstiger Leistungen, sofern und soweit diese im Angebot spezifiziert sind.
3.2
Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Kunde das Angebot im Selbstbedienungsbereich der App in Auftrag gibt.
3.3
DataSolvio behält sich das Recht vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. DataSolvio wird den Kunden über Änderungen und Ergänzungen unter inhaltlicher Bereitstellung der geänderten oder ergänzten Bestimmungen in Textform (z.B. per E-Mail) mit angemessener Ankündigungsfrist im Voraus, mindestens jedoch sechs Wochen vor dem geplanten Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen/Ergänzungen, informieren. Die Änderungen/Ergänzungen gelten als vom Kunden angenommen, wenn er den Änderungen/Ergänzungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht. Widerspricht der Kunde gemäß dem vorstehenden Satz, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen unverändert fortgesetzt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird DataSolvio den Kunden in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen.
4. Leistungsumfang, Änderungsrecht
4.1
DataSolvio stellt dem Kunden die vertragsgegenständlichen Anwendungen zur temporären Nutzung per Fernzugriff über das Internet zur Verfügung. Zu diesem Zweck speichert DataSolvio die Software auf einem Server, der für den Kunden über eine Internetverbindung erreichbar ist. Verbundene Unternehmen sind nur dann berechtigt, die Anwendungen zu nutzen, wenn dies im Angebot ausdrücklich geregelt ist.
4.2
Der konkrete Leistungs- und Funktionsumfang der Anwendungen sowie der Umfang sonstiger vertraglicher Leistungen ergeben sich aus dem Angebot. Die Funktionalität der Applikationen richtet sich nach der Beschreibung in der Produktbeschreibung und ggf. ergänzenden schriftlichen Vereinbarungen, sofern vorhanden. Aussagen und Erläuterungen von DataSolvio zu den Anwendungen in Werbematerialien oder auf der Website, sowie in der Produktbeschreibung, sofern vorhanden, verstehen sich ausschließlich als Beschaffenheitsbeschreibung und nicht als Garantie oder Zusicherung einer Eigenschaft.
4.3
Die Anbindung des Kunden an das Internet und die Aufrechterhaltung der Netzverbindung sowie die Beschaffung und Bereitstellung der auf Kundenseite benötigten Hardware sind nicht Vertragsbestandteil. Der Kunde ist für die Schaffung und Aufrechterhaltung der technischen Voraussetzungen für den Zugriff auf die Anwendungen auf eigene Kosten und Gefahr verantwortlich.
4.4
DataSolvio trifft geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung des unbefugten Zugriffs Dritter auf Kundendaten, soweit dies mit vertretbarem wirtschaftlichen und technischen Aufwand möglich ist. Insbesondere wird DataSolvio regelmäßig Backups durchführen und auf seinen Servern nach dem Stand der Technik Firewalls und regelmäßig aktualisierte Virenscanner einrichten, um unbefugte Zugriffe auf Kundendaten zu verhindern und die Übertragung schädlicher Codes (Viren, Trojaner, Dialer etc.) zu verhindern.
4.5
DataSolvio entwickelt die Anwendungen kontinuierlich weiter und ist bestrebt, sie zu verbessern. Updates werden dem Kunden in der Regel kostenlos zur Verfügung gestellt. Handelt es sich jedoch um umfangreiche Updates und Erweiterungen der Funktionalität (z.B. Hinzufügen von Modulen) der Applikationen, können diese von DataSolvio als neues Produkt oder Upgrade eingestuft und dem Kunden gegen eine zusätzliche Gebühr zur Verfügung gestellt werden. Insoweit wird auf Ziffer 13.6 verwiesen. Stellt DataSolvio solche Upgrades und Erweiterungen unentgeltlich zur Verfügung, hat der Kunde keinen Anspruch auf deren Bereitstellung. DataSolvio wird den Kunden über die Einstellung der kostenlosen Dienste informieren.
4.6
DataSolvio behält sich Änderungen zur Anpassung der Anwendungen an den Stand der Technik, Änderungen zur Optimierung, insbesondere zur Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit, sowie inhaltliche Änderungen vor, soweit letztere zur Korrektur von Fehlern, zur Aktualisierung und Vervollständigung, programmatischen Optimierung oder aus lizenzrechtlichen Gründen erforderlich sind. Führt eine solche Änderung zu einer erheblichen Minderung der vertraglichen Leistungen, kann der Kunde entweder eine der Minderung entsprechende Herabsetzung des Entgelts verlangen oder den Vertrag fristlos kündigen. Das Kündigungsrecht kann innerhalb von acht Wochen nach Wirksamwerden der Änderung ausgeübt werden.
5. Admin-Benutzerkonto, Benutzerkonten, Zugangsdaten
5.1
Der Zugriff des Kunden auf die Anwendungen ist passwortgeschützt. DataSolvio erstellt ein Admin-Benutzerkonto für einen vom Kunden benannten Administrator. Der Kunde ist verpflichtet, DataSolvio den Namen, die E-Mail-Adresse und ggf. die Mobilfunknummer (erforderlich für die Zwei-Faktor-Authentifizierung) des vom Kunden ausgewählten Administrators mitzuteilen. Über das Admin-Benutzerkonto kann der Kunde dann zusätzliche Benutzerkonten für autorisierte Benutzer erstellen und verwalten. Die Zugangsdaten für einen persönlichen Login werden aus technischen Gründen ausschließlich mit einem verschlüsselten Link per E-Mail zur Verfügung gestellt. Die Zugangsdaten sind individualisiert und dürfen nur vom jeweiligen Kunden bzw. den berechtigten Nutzern genutzt werden. Der Kunde hat die berechtigten Nutzer anzuweisen, ein ausreichend sicheres Passwort zu wählen und die Zugangsdaten einschließlich des Passworts geheim zu halten und vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen.
5.2
Die Weitergabe von Zugangsdaten und die sonstige Gestattung oder Ermöglichung der Nutzung von Benutzerkonten oder Anwendungen durch Dritte ist strengstens untersagt.
5.3
Autorisierte Benutzer können von beliebig vielen Geräten (PC, Tablet, Smartphone) auf die Anwendungen zugreifen. Die Nutzung eines einzelnen Benutzerkontos durch mehrere natürliche Personen ist nicht gestattet. Der Kunde kontrolliert und überwacht den Zugriff berechtigter Benutzer auf die Anwendungen über das Admin-Benutzerkonto und ist dafür verantwortlich, dass diese die Anwendungen vertragsgemäß nutzen.
5.4
Der Kunde ist verpflichtet, DataSolvio bei Kenntnis oder Verdacht auf Missbrauch von Zugangsdaten oder Passwörtern unverzüglich zu informieren. DataSolvio ist berechtigt, den Zugang zu den Anwendungen bei Missbrauch oder Verdacht auf Missbrauch zu sperren, bis der Sachverhalt geklärt und der Missbrauch eingestellt ist. DataSolvio behält sich zudem das Recht vor, die Zugangsdaten des Kunden aus Sicherheitsgründen zu ändern; in einem solchen Fall wird DataSolvio den Kunden unverzüglich informieren. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Ansprüche durch DataSolvio, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleibt unberührt.
6. Verfügbarkeit von Anwendungen (Service Level Agreement – SLA)
6.1
Die Anwendungen sind in der Regel sieben Tage die Woche, 24 Stunden am Tag verfügbar, wobei DataSolvio eine durchschnittliche Verfügbarkeit der Anwendungen von 99% pro Kalenderjahr anstrebt. Entscheidend ist die Verfügbarkeit der Anwendungen am Übergabepunkt der Software ins Internet.
6.2
Die Verfügbarkeit wird nach folgender Formel berechnet: Verfügbarkeit = (Gesamtzeit - Gesamtausfallzeit) / Gesamtzeit * 100 %. Folgende Zeiten werden von der Berechnung der Gesamtausfallzeit ausgeschlossen:
a) Zeiten der Nichtverfügbarkeit aufgrund geplanter Wartungsarbeiten an der Software, die regelmäßig an Wochenenden durchgeführt werden.
b) Zeiten der Nichtverfügbarkeit aufgrund dringend erforderlicher außerplanmäßiger Wartungsarbeiten an der Software, die zur Beseitigung von Störungen erforderlich sind; DataSolvio wird den Kunden hierüber nach Möglichkeit vorab informieren.
c) Zeiten der Nichtverfügbarkeit aufgrund von Störungen des Internets, die außerhalb des Einflussbereichs von DataSolvio liegen, oder sonstiger Umstände, die DataSolvio nicht zu vertreten hat, insbesondere aufgrund höherer Gewalt.
d) Zeiten der Nichtverfügbarkeit aufgrund der Tatsache, dass die notwendigen technischen Voraussetzungen für den Zugriff auf die Anwendungen, die der Kunde zu schaffen hat, nicht oder vorübergehend nicht zur Verfügung stehen, etwa bei Störungen der Hardware des Kunden.
7. Support, Gewährleistung
7.1
DataSolvio stellt dem Kunden bei Störungen der Anwendungen einen kostenlosen Kundensupport zur Verfügung. Der Kundensupport wird über den allgemeinen E-Mail-Support von DataSolvio bereitgestellt, der unter folgender Adresse erreichbar ist: support@datasolvio.eu. Der Kundensupport erfolgt je nach Kundenwunsch in deutscher oder englischer Sprache. DataSolvio bietet Support-Dienstleistungen von Montag bis Freitag von 10:00 bis 16:00 Uhr an. Ausgenommen sind Feiertage am Standort Pentenried sowie der 24. und 31. Dezember eines jeden Jahres.
7.2
Der kostenlose Support umfasst nicht: allgemeinen Know-how-Transfer, Anpassung, Integration, Beratung und Schulung oder Softwareanpassung.
7.3
Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen DataSolvio verjähren ein Jahr, nachdem der Kunde von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder grob fahrlässig nicht kennt, spätestens jedoch ein Jahr nach Beendigung des jeweiligen Vertrages. Eine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist bleibt unberührt. Für Schadensersatzansprüche bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von DataSolvio oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, oder für Schadensersatzansprüche bei Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von DataSolvio oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen Erfüllungsgehilfen gelten abweichend von den vorstehenden Sätzen die gesetzlichen Fristen.
8. Mitwirkungspflichten des Kunden, Pflichten
8.1
Für die Einhaltung der für ihn geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen ist allein der Kunde verantwortlich. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, zu prüfen und gegebenenfalls fachkundigen Rat einzuholen, ob die von DataSolvio angebotenen Leistungen seinen tatsächlichen und gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
8.2
Der Kunde hat die Durchführung des Vertrages durch aktive und angemessene Mitwirkung zu fördern. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, in seinem Einsatzgebiet alle Voraussetzungen unentgeltlich zu schaffen, die für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen von DataSolvio erforderlich sind. Dies umfasst die im Angebot genannten Bedingungen sowie die in den folgenden Ziffern 8.3 bis 8.5 genannten Bedingungen.
8.3
Der Kunde ist verpflichtet,
a) die technischen Voraussetzungen für den Zugriff auf die Anwendungen in seinem Bereich zu schaffen und aufrechtzuerhalten, insbesondere im Hinblick auf die verwendete Hard- und Betriebssystemsoftware, die Verbindung zum Internet und die aktuelle Browsersoftware;
b) die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um seine Systeme während der gesamten Vertragslaufzeit zu sichern, insbesondere die gängigen Sicherheitseinstellungen des Browsers zu nutzen und aktuelle Schutzmechanismen zur Verhinderung von Schadsoftware zu nutzen;
c) Stellen Sie sicher, dass die im Admin-Benutzerkonto gespeicherten Daten immer auf dem neuesten Stand sind. Bei Änderungen oder Ungenauigkeiten in den gespeicherten Daten sind diese vom Kunden unverzüglich und unaufgefordert zu aktualisieren oder zu berichtigen.
8.4
Unbeschadet der Verpflichtung von DataSolvio zur Datensicherung gemäß Ziffer 4.4 ist der Kunde für die Pflege und den Schutz der Kundendaten verantwortlich. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, diese Daten regelmäßig zu exportieren und auf seinen eigenen Servern zu sichern.
8.5
Der Kunde ist verpflichtet, DataSolvio etwaige Leistungsstörungen (Leistungsmängel, mangelnde Verfügbarkeit) unverzüglich, sobald ihm diese bekannt werden, spätestens am folgenden Werktag, in Textform mitzuteilen und DataSolvio verständliche und detaillierte Informationen einschließlich aller für die Erkennung und Analyse von Mängeln nützlichen Informationen über die Leistungsstörungen zur Verfügung zu stellen. Insbesondere sind die Schritte, die zum Auftreten des Mangels geführt haben, die Manifestation und die Auswirkungen des Mangels anzugeben. Der Kunde wird DataSolvio in angemessenem Umfang bei der Erkennung und Beseitigung von Mängeln unterstützen.
9. Weitere Pflichten des Kunden, verbotene Handlungen, Freistellung
9.1
Der Kunde ist verpflichtet, die von DataSolvio zur Verfügung gestellten Anwendungen nur im vertraglichen Umfang für den Vertragszweck und im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen und alle Handlungen zu unterlassen, die die Funktionsfähigkeit der Anwendungen gefährden oder stören könnten.
9.2
Der Kunde ist insbesondere verpflichtet,
a) keine pornografischen, gewaltverherrlichenden, diskriminierenden, gesetzlich verbotenen, jugendgefährdenden, sittenwidrigen oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdenden Inhalte unter Verwendung der Anwendungen zu erstellen, zu speichern oder zu versenden;
b) keine Urheberrechte (z.B. für Fotos, Grafiken), Marken (z.B. Logos) und andere geistige Eigentumsrechte oder andere gesetzlich geschützte Güter von DataSolvio oder Dritten (z.B. Persönlichkeitsrechte) verletzen, die die Anwendungen nutzen;
c) auf die Anwendungen ausschließlich über die von DataSolvio bereitgestellten Schnittstellen zuzugreifen;
d) keine Geräte, Einrichtungen, Software oder Daten zu verwenden oder Eingriffe vorzunehmen, die zu Änderungen oder Unterbrechungen der Anwendungen führen könnten;
e) sicherzustellen, dass die Informationen und Daten, die mit Hilfe der Anwendungen übermittelt und gespeichert werden, nicht mit Viren, Würmern oder Trojanischen Pferden infiziert sind;
f) keine Geräte, Produkte oder andere Mittel zu verwenden, um technische Maßnahmen zu umgehen oder zu überwinden, die von DataSolvio verwendet werden, um eine unbefugte Nutzung zu verhindern;
g) keine Webcrawler, Robots, Spider, Site-Search-/Retrieval-Anwendungen oder andere automatisierte Mittel oder vergleichbare Technologien zu verwenden, um auf die Anwendungen zuzugreifen oder Inhalte abzurufen oder auszuwerten.
9.3
Der Kunde ist verpflichtet, die berechtigten Nutzer auf die vorstehenden Bestimmungen hinzuweisen und für deren Einhaltung zu sorgen.
10. Geistiges Eigentum, Nutzungsrechte
10.1
Die Software, einschließlich der verwendeten Grafiken und Bilder, die Sammlung von Inhalten sowie einzelne Inhalte einschließlich der Systemdarstellungstexte und der der Software zugrunde liegende Softwarecode können ganz oder teilweise durch das Urheberrecht oder andere geistige Eigentumsrechte geschützt sein. Alle Rechte liegen ausschließlich bei DataSolvio oder den Lizenzgebern von DataSolvio. Ausgenommen hiervon sind Kundendaten.
10.2
Dem Kunden ist es insbesondere nicht gestattet,
a) die Software zu reproduzieren, zu modifizieren, anzupassen, zu übersetzen, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder abzuleiten, Reverse Engineering durchzuführen oder anderweitig zu versuchen, den der Software zugrunde liegenden Quellcode abzuleiten;
b) die Software zu verwenden, zu bewerten oder anzuzeigen, um eine Netzwerkumgebung, ein Programm, eine Infrastruktur oder Teile davon zu konstruieren, zu modifizieren oder anderweitig zu erstellen, die über vergleichbare Funktionalitäten wie die betreffende Software verfügen. Die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen zur zulässigen Nutzung nach § 69d Abs. 2 und 3 UrhG und § 69e UrhG bleiben unberührt.
10.3
Der Kunde erhält das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht, die Anwendungen für eigene Geschäftszwecke über einen Browser und eine Internetverbindung für die Dauer des Angebots nach Maßgabe des Angebots und der nachfolgenden Bestimmungen abzurufen und zu nutzen. Das Nutzungsrecht ist auf die im Angebot angegebene Anzahl der berechtigten Nutzer beschränkt. DataSolvio ist berechtigt, technische Maßnahmen zu ergreifen, um eine über den zulässigen Umfang hinausgehende Nutzung zu verhindern, insbesondere durch den Einbau von Zugangsschranken.
11. Geistige Eigentumsrechte Dritter
11.1
Der Kunde ist verpflichtet, DataSolvio unverzüglich zu informieren, wenn Dritte aufgrund der vertragsgemäßen Nutzung der Anwendungen Schutzrechtsverletzungen gegen ihn geltend machen. Er wird auch die Rechtsverteidigung auf Wunsch und Kosten von DataSolvio DataSolvio überlassen. Der Kunde ist verpflichtet, DataSolvio in angemessenem Umfang bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen.
11.2
Werden Schutzrechte Dritter verletzt, kann DataSolvio nach eigenem Ermessen
a) von der Partei, die berechtigt ist, über das verletzte Schutzrecht zu verfügen, ein ausreichendes Nutzungsrecht im Sinne des bestehenden Vertrages zu Gunsten des Kunden zu erlangen oder
b) die Anwendungen so zu ändern oder auszutauschen, dass sie keine Rechte Dritter mehr verletzen, sofern die Funktionalität der geschuldeten Anwendungen nicht erheblich beeinträchtigt wird, oder
c) eine neue Version zu liefern, die bei vertragsgemäßer Nutzung keine Schutzrechte Dritter verletzt.
12. Einschränkung/Sperrung von Benutzerkonten
12.1
DataSolvio behält sich das Recht vor, die Nutzung der Anwendungen durch den Kunden vorübergehend oder dauerhaft einzuschränken oder den Zugang des Kunden zu den Anwendungen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, wenn
a) konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Kunde oder die ihm zugewiesenen autorisierten Nutzer einem unbefugten Dritten die Nutzung der dem Kunden zugewiesenen Benutzerkonten oder Zugriffsdaten gestattet oder sonst mutwillig ermöglicht haben;
b) konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Verstoß gegen eine der Pflichten aus Ziffer 9.2 vorliegt;
c) konkrete Anhaltspunkte für eine missbräuchliche, unbefugte oder betrügerische Nutzung der Benutzerkonten des Kunden vorliegen oder eine solche Nutzung aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu befürchten ist;
d) der Kunde die geschuldete Vergütung trotz Mahnung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit zahlt;
e) der Kunde trotz Abmahnung wiederholt gegen andere Vertragsbestimmungen verstößt;
f) sonstige Umstände vorliegen, die DataSolvio zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigen.
12.2
Bei der Auswahl der Maßnahmen nach Ziffer 12.1 wird DataSolvio die eigenen betrieblichen Erfordernisse und Haftungsrisiken sowie die berechtigten Interessen etwaiger Anspruchsteller und des Kunden (z.B. Verschulden, Schwere der Pflichtverletzung, Risiken, Aussage des Kunden) angemessen berücksichtigen.
12.3
DataSolvio wird den Kunden unverzüglich unter Angabe der Gründe über eine vorübergehende oder dauerhafte Einschränkung oder Sperrung der ihm zugeordneten Benutzerkonten informieren.
13. Vergütung und Vergütung, Zahlungsbedingungen, Anpassung der Vergütung
13.1
Die vom Kunden geschuldete Vergütung für die vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Angebot.
13.2
Die Vergütung für die vertraglichen Leistungen ist für den im Angebot angegebenen Abonnement- bzw. Abrechnungszeitraum und die anschließenden Verlängerungszeiträume im Voraus zu zahlen.
13.3
Sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, sind Rechnungen von DataSolvio innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang beim Kunden ohne Abzug zur Zahlung fällig. DataSolvio ist berechtigt, Rechnungen an den Kunden per E-Mail zu versenden oder dem Kunden online zur Verfügung zu stellen.
13.4
Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen von DataSolvio aufrechnen.
13.5
Alle Preise verstehen sich in Euro und, sofern nicht ausdrücklich als Bruttopreise angegeben, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, ist der Kunde für alle anderen Steuern und Abgaben verantwortlich, die für den Verkauf und die Nutzung der Anwendungen und zusätzlichen Dienste anfallen.
13.6
Erweitert DataSolvio die vertragsgegenständlichen Anwendungen nach Vertragsschluss um zusätzliche Inhalte oder Funktionen ("Erweiterungen"), behält sich DataSolvio das Recht vor, die vom Kunden geschuldete Vergütung nach Maßgabe dieser Bestimmung zu erhöhen:
a) DataSolvio wird den Kunden über jede Erhöhung der Vergütung unter Angabe der konkreten Verlängerungen mit angemessener Frist im Voraus in Textform (z.B. per E-Mail), mindestens jedoch sechs Wochen vor dem geplanten Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung, informieren.
b) Die jeweilige Preiserhöhung gilt als vom Kunden angenommen, wenn der Kunde ihr nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird DataSolvio den Kunden in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen. Widerspricht der Kunde der Preiserhöhung, wird das Vertragsverhältnis zwischen DataSolvio und dem Kunden zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf die Bereitstellung der entsprechenden Erweiterungen.
13.7
Abweichend vom vorstehenden Absatz ist DataSolvio berechtigt, die mit dem Kunden vereinbarten Preise jeweils um mindestens 12 Monate seit der letzten Preisänderung (frühestens jedoch 12 Monate nach Vertragsschluss) mit einer Frist von mindestens 3 Monaten vor Inkrafttreten der Preisänderung zu erhöhen ("Änderungsmitteilung"). Die Erhöhung darf nur erfolgen, wenn und soweit sich die für die Preiskalkulation maßgeblichen Sach- und Personalkosten aufgrund unvorhersehbarer, von DataSolvio nicht zu vertretender und von DataSolvio nicht zu vertretender Umstände erhöht haben, insbesondere wenn die erforderlichen Kosten für die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der technischen Infrastruktur der Anwendungen, die Kosten für die Lizenzierung von Fremdleistungen, oder die gesamten Lohn(neben)kosten gestiegen sind und nur in dem Umfang, in dem sich dadurch der Gesamtpreis unter Berücksichtigung etwaiger eingetretener Kosteneinsparungen erhöht. In der Änderungsmitteilung muss angegeben werden, welche Kostenfaktoren gestiegen sind und wie sich dies auf die Erhöhung des Gesamtpreises auswirkt. Jede Änderungsmitteilung muss in Textform erfolgen. Erhöht DataSolvio die Preise um mindestens 10 %, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der entsprechenden Änderungsmitteilung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung zu kündigen ("Sonderkündigungsrecht"). Kündigt der Kunde nicht oder nicht fristgerecht, wird das Vertragsverhältnis unter der neuen Vergütung fortgesetzt. Auf das Sonderkündigungsrecht und die Folgen einer nicht fristgerechten Kündigung wird DataSolvio den Kunden in der Änderungsmitteilung hinweisen. Sinken die genannten Kosten insgesamt, kann der Kunde eine den sinkenden Kosten entsprechende Preisminderung verlangen. Der Kunde kann diesen Anspruch auch mit einer Frist von drei Monaten geltend machen, wenn der Preis 12 Monate lang nicht reduziert wurde.
13.8
Eine Preiserhöhung nach Ziffer 13.7 Satz 1 kann auch erfolgen, wenn und soweit sich der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Erzeugerpreisindex für IT-Dienstleistungen für Deutschland nach Vertragsschluss oder der jeweils vorangegangenen Preiserhöhung um mehr als 5 % erhöht hat und sich dies unmittelbar auf die Kosten von DataSolvio für die Erbringung der vertraglichen Leistungen auswirkt. Die Preiserhöhung erfolgt entsprechend der prozentualen Erhöhung des Preisindexes. Ziffer 13.7 Satz 3 bis 10 gilt entsprechend.
14. Anwendungen und Websites Dritter
Die DataSolvio-Website oder die Anwendungen können Hyperlinks zu externen Anwendungen und Websites enthalten, auf deren Inhalt DataSolvio keinen Einfluss hat. Diese Hyperlinks werden dem Kunden nur zu Referenzzwecken zur Verfügung gestellt. DataSolvio übernimmt keine Haftung für die fremden Inhalte. Erlangt DataSolvio Kenntnis von der Rechtswidrigkeit der verlinkten Inhalte, wird DataSolvio den entsprechenden Hyperlink umgehend entfernen.
15. Haftung auf Schadens- und Aufwendungsersatz
15.1
DataSolvio haftet auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur in folgenden Fällen:
a) In Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit sowie bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet DataSolvio unbeschränkt.
b) In Fällen leichter Fahrlässigkeit, die nicht unter die Regelungen unter a) fallen, haftet DataSolvio nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung für die Verletzung einer solchen wesentlichen Vertragspflicht ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung DataSolvio bei Vertragsschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.
15.2
DataSolvio haftet für den Verlust von Daten nach Maßgabe des vorstehenden Absatzes nur, wenn und soweit der Verlust durch zumutbare Datensicherungsmaßnahmen seitens des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.
15.3
Die verschuldensunabhängige Haftung von DataSolvio für bei Vertragsschluss bereits vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Satz 1 BGB ist ausgeschlossen.
15.4
Sämtliche Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche gegen DataSolvio im Falle vertraglicher und außervertraglicher Haftung verjähren in einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit der in § 199 Abs. 1 BGB genannten Zeit. Sie erlischt spätestens fünf Jahre nach Entstehung des Anspruchs. Die Regelungen der Sätze 1 bis 3 dieser Ziffer 15.4 gelten nicht für die Haftung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit sowie für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
15.5
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen sowie alle sonstigen in diesen AGB enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle der Übernahme ausdrücklicher Garantien und bei Ansprüchen wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
16. Vertraulichkeit
16.1
Jede Partei ist verpflichtet,
a) vertrauliche Informationen der anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nur im Zusammenhang mit den vertraglichen Zwecken zu verwenden;
b) diese durch geeignete Vertraulichkeitsmaßnahmen gegen den unbefugten Zugriff Dritter zu sichern. Dazu gehören auch technische Sicherheitsmaßnahmen, die dem aktuellen Stand der Technik angepasst sind (Art. 32 DS-GVO);
c) sie nur solchen Mitarbeitern und Stellen sowie beauftragten Dienstleistern offenbaren oder weitergeben, die diese Informationen zur Vertragserfüllung benötigen und einer Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen, die dem Schutz dieser Vereinbarung nicht unterschreitet;
d) sie nicht an andere Dritte weitergeben oder Dritten zugänglich machen, es sei denn, es handelt sich um Berater oder potentiellen Investor des Empfängers und der jeweilige Berater oder Investor unterliegt einer Geheimhaltungspflicht, die dem Schutz dieses Vertrages nicht unterschreitet oder bereits berufsbedingt zur Geheimhaltung verpflichtet ist.
16.2
Die Vertraulichkeitsverpflichtungen gemäß Ziffer 16.1 gelten nicht für vertrauliche Informationen, die nachweislich
a) vor der Bekanntgabe oder Übermittlung der Öffentlichkeit bekannt oder allgemein zugänglich waren oder es zu einem späteren Zeitpunkt werden, ohne eine Geheimhaltungspflicht zu verletzen;
b) der empfangenden Partei vor der Offenlegung durch die offenlegende Partei und ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt waren;
c) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden, ohne vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei zu verwenden oder sich auf diese zu beziehen;
d) der empfangenden Partei von einem autorisierten Dritten zur Verfügung gestellt oder zugänglich gemacht wurden, ohne eine Geheimhaltungsverpflichtung zu verletzen; oder
e) aufgrund zwingender Rechtsvorschriften oder einer Entscheidung eines Gerichts und/oder einer Behörde offengelegt werden müssen.
16.3
Die Vertraulichkeitsverpflichtungen gemäß dieser Ziffer 16 bleiben für einen Zeitraum von 2 Jahren über die Beendigung des Vertrages hinaus bestehen.
17. Datenschutz, Auftragsverarbeitung
17.1
DataSolvio verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden in Übereinstimmung mit der Datenschutzerklärung von DataSolvio. Die Datenschutzerklärung von DataSolvio finden Sie unter: https://datasolvio.eu/datenschutz/
17.2
Der Kunde ist als Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DS-GVO für die Rechtmäßigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten, die er unter Verwendung der Anwendungen verarbeitet, sowie für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen verantwortlich. Soweit DataSolvio Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden oder aus dem Kundenbereich hat, verarbeitet DataSolvio diese personenbezogenen Daten ausschließlich als Auftragsverarbeiter nach den dokumentierten Weisungen des Kunden und nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke gemäß Art. 28 Abs. 3 DS-GVO und gemäß dem zwischen den Parteien geschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrag. Der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrages gemäß Art. 28 DS-GVO ist Voraussetzung für die Nutzung der Anwendungen durch den Kunden.
18. Vertragslaufzeit, Kündigungsfolgen
18.1
Der Vertragsbeginn, seine Laufzeit und etwaige ordentliche Kündigungsrechte sind im Angebot geregelt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
18.2
DataSolvio wird den Zugang des Kunden zu den Anwendungen unverzüglich nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sperren und alle Kundendaten spätestens einen Monat nach Beendigung des Vertrages unwiderruflich löschen. Etwaige gesetzliche Aufbewahrungsfristen bleiben hiervon unberührt. Die Kundendaten können nach dem Löschen nicht wiederhergestellt werden. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass alle von ihm benötigten Daten, insbesondere Dokumente, vor Beendigung des Vertragsverhältnisses exportiert und auf seinen eigenen Servern gesichert werden.
19. Übertragung von Rechten und Pflichten
19.1
Vorbehaltlich der Bestimmungen in Klausel 19.2 darf keine der Parteien die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ohne Zustimmung der anderen Partei auf einen Dritten übertragen.
19.2
DataSolvio ist berechtigt, den Vertrag vollständig auf ein mit DataSolvio verbundenes Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. zu übertragen. AktG sowie an sonstige Dritte, sofern dieser Dritte das gesamte Geschäft von DataSolvio oder einen wesentlichen Teil davon erwirbt. DataSolvio wird den Kunden mindestens vier Wochen im Voraus über eine geplante Übertragung in Textform informieren. Im Falle einer solchen Übertragungsmitteilung hat der Kunde das Recht, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der geplanten Übertragung außerordentlich zu kündigen. Auf dieses Recht wird DataSolvio den Kunden in der Übertragungsmitteilung besonders hinweisen. Die Kündigung ist innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang der Übertragungsmitteilung in Textform gegenüber DataSolvio zu erklären.
20. Höhere Gewalt
20.1
Ist DataSolvio aufgrund höherer Gewalt ganz oder teilweise an der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gehindert, so ist DataSolvio für den Zeitraum und den Umfang, in dem höhere Gewalt seine Erfüllung verhindert, von diesen Verpflichtungen befreit.
20.2
Sobald DataSolvio ein Umstand höherer Gewalt bekannt wird, der DataSolvio ganz oder teilweise an der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen hindert, muss DataSolvio den Kunden hierüber informieren ("Benachrichtigung") und ihm innerhalb von zehn Werktagen eine Einschätzung über das Ausmaß und die voraussichtliche Dauer seiner Leistungsunfähigkeit zukommen lassen, sofern dies nach vernünftigem Ermessen möglich ist. Erfolgt die Anzeige nicht unverzüglich, wird DataSolvio erst ab dem Zeitpunkt der Anzeige von der Leistungspflicht befreit.
20.3
Beruft sich DataSolvio auf höhere Gewalt, so hat DataSolvio alle wirtschaftlich zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um das Ausmaß der durch höhere Gewalt verursachten Folgen für die vertraglichen Leistungen so gering wie möglich zu halten. DataSolvio wird den Kunden regelmäßig angemessen über den aktuellen Stand sowie das Ausmaß und die voraussichtliche Dauer des Leistungshindernisses informieren.
20.4
Der Kunde wird von seiner Zahlungsverpflichtung befreit, soweit und solange DataSolvio aufgrund höherer Gewalt an der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gehindert ist. DataSolvio erstattet dem Kunden in diesem Umfang bereits gezahlte Beträge zurück.
20.5
Sobald sich abzeichnet, dass die vertraglichen Leistungen aufgrund höherer Gewalt länger als 3 Monate nicht oder nicht vollständig erfüllt werden können, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
21. Sonstige Bestimmungen
21.1
Sollte sich eine Bestimmung des Vertrages, einschließlich dieser AGB, als ungültig, unwirksam oder undurchführbar erweisen, so wird die Gültigkeit, Wirksamkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine rechtlich zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
21.2
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
22. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
22.1
Der Vertrag unterliegt deutschem Recht.
22.2
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind ausschließlich die Gerichte in Berlin zuständig.
Verzichtserklärung
Die von DataSolvio zur Verfügung gestellte Anwendung stellt keine Rechtsberatung dar. Die von der Anwendung angebotenen Informationen und Funktionalitäten sollen bei der Datenschutzverwaltung helfen, ersetzen aber nicht eine professionelle Rechtsberatung. Nutzer sollten sich bei bestimmten Rechtsfragen von unabhängiger Rechtsberatung beraten lassen.
Das Angebot stellt eine technische Unterstützung dar und keine Rechtsberatung.